Hinweisgeberschutzgesetz

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie bei der Hardenberg-Wilthen AG

Die Umsetzung der „EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (sog. Whistleblower-Richtlinie) setzt auch die Hardenberg-Wilthen AG den EU-weiten Standard zum Hinweisgeberschutz (kurz: HinSchG) um.
Unser Meldeportal erreichen Sie hier: https://hardenberg-wilthen.meldestelle.digital/

Willkommen bei der Hardenberg-Wilthen AG

Wir legen großen Wert auf verantwortungsvollen Genuss. Bitte bestätigen Sie, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind, um unsere Website aufzurufen.